Kostenrückerstattung
Als Logopädin arbeite ich auf ärztliche Anordnung, die durch einen Facharzt (Neurologe, Zahnarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt) mittels Verordnung ausgestellt wird.
Auf dem Verordnungsschein sollte „10x logopädische Therapie à 60 Min“ stehen.
Diesen Verordnungsschein lassen Sie vor Therapiebeginn beim Chefarzt bewilligen, damit Sie 50-70% der Kosten (je nach Krankenkasse) nach der Therapie rückerstattet bekommen.
Im Falle einer privaten Krankenversicherung kann der Rest der Kosten eingereicht werden.
Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei mir. Auch bei weiteren Fragen bezüglich des Ablaufes stehe ich gerne zur Verfügung!
Können Sie einen Termin nicht einhalten, bitte ich Sie, diesen 48h vorher abzusagen.
Spätere oder keine Absagen werden mit 50% der Therapiekosten verrechnet und können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.